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Verhaltenskodex

Verhaltenskodex zur sexualisierten Gewalt

Dieser Verhaltenskodex ist bindend für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im Altenzentrum, der dauerhaft oder gelegentlich Kontakt mit jungen Menschen (Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Praktikanten und Trainees) oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen hat. Er soll Orientierung für adäquates Verhalten geben, ein Klima der Achtsamkeit fördern und einen Rahmen bieten, damit Grenzverletzungen vermieden werden.

Diese Erklärung steht im Verbund mit den anderen Maßnahmen der Prävention (Führungszeugnis, Selbstauskunft, Aus- und Weiterbildung etc.), so dass sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Haltung durchsetzt, die den Schutz von jungen Menschen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zum obersten Ziel hat und deren Bedürfnisse und Grenzen respektiert. Alle hier Tätigen sind verpflichtet, hierzu beizutragen.

Unsere Haltung findet ihren Ausdruck in diesen Verhaltensregeln:

  • Mein Umgang mit jungen Menschen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Respekt.
  • Ich achte die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Menschen. Ich halte eine beruflich angemessene körperliche Distanz.
  • Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber jungen Menschen und anderen Schutzbedürftigen bewusst. Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und fördere diese nicht, insbesondere nicht durch Geschenke oder Vorzugsbehandlung.
  • Ich sorge für Transparenz in Situationen, in denen ich mit jungen Menschen oder anderen Schutzbedürftigen alleine bin, z. B. bei Beratungs- oder Anleitungsgesprächen oder bei der Mitnahme im Kraftfahrzeug. Hierzu informiere ich Kolleginnen oder Kollegen vorab über die Art und den Grund der Arbeitssituation.
  • Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat, persönlich oder über soziale Netzwerke. Nehme ich Grenzverletzungen durch mich selbst oder Dritte wahr, unterbinde ich diese sofort, indem ich:
    • die Situation stoppe oder meine Beobachtung anspreche.
    • meine Wahrnehmung dazu benenne und auf Verhaltensregeln hinweise.
    • um Entschuldigung bitte oder zu einer solchen Entschuldigung anleite.
    • mein Verhalten ändere oder eine Aufforderung zur Verhaltensänderung formuliere.
  • Mir sind die Beschwerdewege bekannt und ich beachte die vorgegebenen Regeln des Verfahrens. Ich informiere mich über die Verfahrenswege und die Ansprechpartner im Altenzentrum und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.
  • Ich nehme bei Sachverhalten und Hinweisen auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Person der Leitungsebene oder einer der benannten Ansprechpersonen auf.
  • Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von (sexualisierter) Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen haben kann.