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Soziales Jahr (Technik)
Unsere Gesellschaft lebt davon, dass Menschen tagtäglich füreinander da sind. Frauen und Männer aller Generationen schenken etwas von ihren Fähigkeiten, ihrem Wissen, ihrem Können, ihrem Sachverstand, ihrer Herzlichkeit, ihrer Zeit. Sie tuen dies freiwillig und leisten so einen wesentlichen Beitrag zu einer Kultur der Menschlichkeit in der Gesellschaft.
Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfe in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Der BFD fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen. Er bietet jungen Freiwilligen die Chance zur Förderung der sozialen Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie eine Zeit der Orientierung und ermöglicht den Erwachsenen ihre Lebens- und Berufserfahrung weiter zu geben.
Beim Bundesfreiwilligendienst befindet man sich nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem besonderen staatlichen Dienstverhältnis, das spezielle Rechte und Pflichten beinhaltet (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). Die Durchführung des Dienstes erfolgt bei Einrichtungen, die als Dienststelle anerkannt wurden, so auch im Altenzentrum Porz-Urbach.
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Grundsätze des Bundes-Freiwilligen-Dienstes
Der BFD wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden.
Der BFD ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung in der jeweiligen Einsatzstelle zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Einzelheiten sind mit der Einsatzstelle zu vereinbaren.
Die ersten sechs Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Grundsätze des Altenzentrum
Das Altenzentrum Porz-Urbach wurde von der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Urbach zur Unterstützung älterer Menschen errichtet. Wir orientieren unsere Dienstleistungen an christlichen Grundwerten, gesetzlichen Rahmenbedingungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und schaffen in unserem Haus eine Atmosphäre des Vertrauens und der Geborgenheit.
Kernaufgaben im BFD
Hol- und Bringdienst
- Bewohner Hol- und Bringdienst Intern
(Essen, Veranstaltungen, Gruppenangebote, etc.) - Arztfahrten, Einkäufe für und mit Bewohnern
- Begleitung bei Ausflügen und Spaziergängen
- Rezepte, Unterlagen bringen und abholen
- Einzugshilfe (Mobiliar) für neue Bewohner
- Frühstück vorbereiten im Pflegebereich
- Veranstaltungen vor- und nachbereiten
- Wäschetransport und Müllentsorgung
- Pflegemittel bestellen, abholen und austeilen
- Getränke verteilen und Kühlschrank auffüllen
- Post und Pakete aufgeben sowie Postverteilung
Sozialdienst, Verwaltung u.a.
- Arbeiten am Computer (Word und Excel)
- Aushänge, Dokumentation und Broschürenvorbereiten und verteilen
(Monatspläne, Heimzeitung, etc.) - Mithilfe in der Wäscherei patchen, mangeln
- Zimmer reinigen (Vertretung)
Technik
- Wartung, Betanken und Überprüfung der Kfz
(TÜV, AU, sonstige Werkstatttermine) - Kontrolle der Beleuchtung im Haus
- Aktualisierung von Inventarverzeichnissen
- Pflege der Außenanlagen
(Rasen mähen, Blumen gießen, Unkraut und Müll entfernen) - Winterstreudienst
Bewerbungsverfahren, Leistungen
Wenn Sie sich für den Bundesfreiwilligendienst interessieren, sprechen Sie uns an und bewerben Sie sich formlos. Vor einer Entscheidung können Sie im Rahmen einer Hospitation unser Haus und Ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld kennenlernen.
Pädagogische Begleitung
Der BFD wird pädagogisch begleitet, dazu erhalten die Freiwilligen von den Einsatzstellen fachliche Anleitung und darüber hinaus finden verpflichtende Seminare statt. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am BFD mindestens 25 Tage; Freiwillige über 27 Jahre nehmen in angemessenem Umfang teil.
Leistungen
Der BFD ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für die Aufwandsentschädigung, die die Freiwilligen erhalten, gilt derzeit (Stand 1.1.2024):
- Aufwandsentschädigung: 453 € monatlich
- Zuschuß Verpflegung: 50 € monatlich
- Freier Mittagstisch
- Fahrkostenerstattung
Urlaub
Im BFD sind die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes anzuwenden. Für einen Jugendlichen bedeutet dies bei einem zwölfmonatigen Dienst einen Anspruch auf 26 Tage Urlaub.
Sozialversicherungsbeiträge
Die SV-Beiträge (Kranken- und Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Unfallversicherung) werden mit z.Zt. 141,23 € gezahlt.
Kindergeld
Im BFD wird künftig Kindergeld gezahlt werden. Wie bei den Jugendfreiwilligendiensten wird künftig auch die Zahlung des Kindergeldes für BFD`ler, die jünger als 25 Jahre alt sind, gesetzlich geregelt werden.
Die offizielle Bewerbung senden Sie an:
Freiwillige Soziale Dienste – im Erzbistum Köln e.V.
Steinfelder Gasse 16-18
50670 Köln